Pflegeeinsatz

Pflegeberatungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Sie pflegen Ihre Angehörigen selbst und erhalten Geldleistungen der Pflegekasse? In diesem Fall fordern die Pflegekassen eine viertel- bzw. halbjährliche Begutachtung der häuslichen Pflegesituation durch einen anerkannten Pflegedienst.

Rufen Sie uns an

Bei diesem Termin beraten wir Sie gerne über weitere Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung Ihrer Angehörigen. Wir geben Ihnen Tipps zur Pflege und leiten Sie gerne an. Wir sind offen für Ihre Fragen und vermitteln Ihnen auch gerne einen kompetenten Partner für Seniorenberatung, Essen auf Rädern, Fußpflege und weiteren Möglichkeiten der Hilfe zu Hause.